Auch im Lkw-Bereich müssen vor dem Hintergrund der ab 2025 greifenden Flottengrenzwerte die Weichen für einen Hochlauf der Elektromobilität gestellt werden. Der neue Bericht der AG 5 zeigt konkrete Handlungsbedarfe, um einen zeitnahen Aufbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw (BEV-Lkw) zu ermöglichen. Die darin formulierten Handlungsempfehlungen konzentrieren sich primär auf die Aspekte Ladetechnik, Netzanschluss, Standorte und Wirtschaftlichkeit.
Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für BEV-Lkw ist zwischen privatem Depot-Laden und öffentlichem Laden zu unterscheiden. Ob auf dem Betriebshof oder während der Pausenzeit: Je nach Ladeszenario sind dabei variierende Ladeleistungen zu berücksichtigen (siehe Abbildung). Dabei wird im Bericht deutlich, dass besonders hohe Ladeleistungen nur in wenigen Ladeszenarien zum Einsatz kommen.
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In einem ersten Schritt empfiehlt die AG 5, bis 2023 den Fokus auf die Schaffung privater Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen sowie den Aufbau eines initialen öffentlichen Ladenetzes zu legen. Wichtig dabei: Netzbetreiber müssen frühzeitig den erwarteten Fahrzeughochlauf kennen und wissen, welche damit einhergehende Ladeinfrastruktur geplant ist. Daher werden Cleanroom-Gespräche mit den Herstellern empfohlen. Der Bericht zeigt außerdem, unter welchen Rahmenbedingungen die Logistikbranche und Projektentwickler investieren, um einen nachhaltigen Umstieg auf BEV-Lkw zu erreichen.
Hier geht es direkt zum Bericht der AG 5.