Auch im Lkw-Bereich müssen vor dem Hintergrund der ab 2025 greifenden Flottengrenzwerte die Weichen für einen Hochlauf der Elektromobilität gestellt werden. Der neue Bericht der AG 5 zeigt konkrete Handlungsbedarfe, um einen zeitnahen Aufbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw (BEV-Lkw) zu ermöglichen. Die darin formulierten Handlungsempfehlungen konzentrieren sich primär auf die Aspekte Ladetechnik, Netzanschluss, Standorte und Wirtschaftlichkeit.
Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für BEV-Lkw ist zwischen privatem Depot-Laden und öffentlichem Laden zu unterscheiden. Ob auf dem Betriebshof oder während der Pausenzeit: Je nach Ladeszenario sind dabei variierende Ladeleistungen zu berücksichtigen (siehe Abbildung). Dabei wird im Bericht deutlich, dass besonders hohe Ladeleistungen nur in wenigen Ladeszenarien zum Einsatz kommen.

In einem ersten Schritt empfiehlt die AG 5, bis 2023 den Fokus auf die Schaffung privater Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen sowie den Aufbau eines initialen öffentlichen Ladenetzes zu legen. Wichtig dabei: Netzbetreiber müssen frühzeitig den erwarteten Fahrzeughochlauf kennen und wissen, welche damit einhergehende Ladeinfrastruktur geplant ist. Daher werden Cleanroom-Gespräche mit den Herstellern empfohlen. Der Bericht zeigt außerdem, unter welchen Rahmenbedingungen die Logistikbranche und Projektentwickler investieren, um einen nachhaltigen Umstieg auf BEV-Lkw zu erreichen.
Hier geht es direkt zum Bericht der AG 5.