Die AG 5 arbeitet derzeit an drei Berichten, die im Sommer veröffentlicht werden sollen. Im Fokus stehen Infrastrukturen für Wasserstoffmobilität und Energiebedarfe der Sektorenkopplung insgesamt. Außerdem werden die Kernergebnisse und Empfehlungen aus dreieinhalb Jahren AG-5-Arbeit vorgestellt. Seit dem Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019 hat die AG 5 viele konkrete Handlungsempfehlungen zu entscheidenden Themen der Mobilität der Zukunft formuliert – von Ladeinfrastruktur über Power-to-X bis zu CNG und LNG.
Während in der Öffentlichkeit aufgrund zunehmender Etablierung der Elektromobilität ein starker Fokus auf der Ladeinfrastruktur liegt, ist es auch notwendig, die Voraussetzungen für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur zu klären. So sind je nach konkreter Anwendung unterschiedliche Lösungen denkbar: Die Versorgung von Tankstellen mit flüssigem und gasförmigem Wasserstoff kann über Pipelines oder über Tanklaster erfolgen, an manchen Standorten kann auch Elektrolyse vor Ort denkbar sein. Die AG 5 wird in ihrem Bericht Handlungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen für möglichst günstige Rahmenbedingungen des Aufbaus einer bedarfsgerechten Infrastruktur für Wasserstoffmobilität aussprechen.
Die strombasierte Verkehrswende führt für die Energiewirtschaft auch zu der Frage des dafür nötigen Strombedarfs. Klar ist, dass die klimafreundliche Mobilität Hand in Hand mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Dank der Berechnungen und Prognosen der AG 1 und AG 2 der NPM liegen Werte für die Hochläufe von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen sowie synthetischen Kraftstoffen vor, auf welche die AG 5 in ihrem neuen Bericht ihre Berechnungen zum Strombedarf bis 2030 stützt. Am Ende soll ein Gesamtbild geschaffen werden, welches eine Einordnung für den Umstieg auf strombasierte Antriebe und Kraftstoffe für die Energiewirtschaft ermöglicht und aufzeigt, welche Handlungsbedarfe damit einhergehen.