Bis 2030 sollen 7 bis 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein. Im Red-Flag-Bericht 10 % EV-Neuzulassungen wurden von den Mitgliedern der AG 5 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) im letzten Jahr zentrale Punkte identifiziert, die für den vorgesehenen Hochlauf der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung sind.
Eine erfolgreiche Netzintegration stellt dabei einen zentralen Bestandteil für den zukünftigen Hochlauf der Elektromobilität und die dafür notwendige Sektorkopplung dar. Mit Blick auf die Frage, wie das Zusammenspiel zwischen dem Netz und flexiblen Lasten organisiert werden kann, findet derzeit eine engagierte Diskussion statt.
Die AG 5 liefert mit ihrem aktuellen Kurzpapier eine Stakeholder-übergreifende Definition von Netzintegration, um eine gemeinsame Grundlage für die weitere Diskussion und eine Basis zur Einordnung neuer Themen beziehungsweise Ansätze hinsichtlich der Frage der Netzintegration wie beispielsweise „Vehicle2Grid“ bereit zu stellen.
Netzintegration von Elektromobilität wird darin derart definiert, dass sie sich immer auf das konkrete lokale Netz bezieht, an das die jeweilige Ladeeinrichtung angeschlossen ist, dass der Netzbetreiber Kenntnis von der Installation hat und dass das Zusammenspiel zwischen dem Netz und der genutzten Kapazität organisiert werden kann. Letzteres kann sowohl allein kundenseitig zur Einhaltung der mit dem Netzbetreiber vertraglichen vereinbarten Verpflichtungen stattfinden (d. h. „netzverträglich“) als auch durch eine Beeinflussung des Lastverhaltens des Anschlussnehmers durch den Netzbetreiber z.B. mit Hilfe von Zeit-/ Lastfenstern, ad-hoc Steuerungssignalen und finanziellen Anreizen (d. h. „netzdienlich“).
Hier können Sie sich das Kurzpapier herunterladen.