In ihrem Zwischenbericht hat die AG 1 „Klimaschutz im Verkehr“ Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor erarbeitet. Es wurden sechs zentrale Handlungsfelder identifiziert: 1) Antriebswechsel von Pkw und Lkw, 2) weitere Effizienzsteigerung von Pkw und Lkw, 3) regenerative Kraftstoffe, 4) Stärkung von Schienenpersonenverkehr, Bus-, Rad- und Fußverkehr, 5) Stärkung von Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt und 6) Digitalisierung. Mit einer systematischen Abschätzung der jeweiligen CO2-Minderungspotenziale sowie durch Berechnungen von Zielszenarien hat sich gezeigt: Das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 um 52 bis 55 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu senken, ist im Grundsatz erreichbar.
Unerlässlich ist, dass die jeweiligen Zielkorridore der Handlungsfelder mit Instrumenten und Rahmenbedingungen hinterlegt werden. Diese müssen kombiniert betrachtet und aufeinander abgestimmt werden.
So hat die AG gemeinsam ein Bündel von konkreten Instrumenten mit dem Schwerpunkt „Innovationen, Infrastruktur und Digitalisierung“ erarbeitet. Es zeigt sich, dass durch dieses – vorwiegend auf Infrastrukturverbesserung, direkte Förderung und Angebotserweiterung ausgerichtete – Instrumentenbündel zusammen mit den bereits beschlossenen EU-Standards ein CO2-Minderungspotenzial von 29 bis 39 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erschlossen werden kann. Es bleibt jedoch eine Lücke in Höhe von 16 bis 26 Millionen Tonnen CO2. Für das Schließen der Lücke gibt es geeignete Konzepte der Instrumentierung, über deren genaue Ausgestaltung noch keine Einigkeit in der AG besteht. Klar ist, dass das Erreichen der Ziele und des Lückenschlusses nur mit einem ausgewogenen Gesamtkonzept erreicht werden kann, da zwischen den verschiedenen Instrumenten vielschichtige Wechselwirkungen vorliegen.
Konkret empfiehlt die AG der Bundesregierung, unter anderem das Instrument einer CO2-Bepreisung näher zu prüfen. Diese sollte keinen Alleingang im Verkehrssektor darstellen und als Instrument grundsätzlich alle Sektoren betreffen, die nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Es bedarf einer Ausgestaltung, die sowohl sozialverträglich ist als auch Wettbewerbsverzerrungen vermeidet.
Der vollständige Bericht steht Ihnen hier zum Download bereit.