Die Arbeit der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität endete mit der Legislaturperiode des 19. Deutschen Bundestages.
Für Dokumentationszwecke finden Sie hier die Schwerpunktthemen und Berichte.

Newsletter-Beitrag
AG 3

Dezember 2019

Woran wir arbeiten…

AG 3 – Digitalisierung für den Mobilitätssektor

Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung verändern die automobilen Wertschöpfungsketten und die Mobilität der Zukunft grundlegend. Automatisierte und vernetzte Kraftfahrzeuge entlasten Fahrerinnen und Fahrer von Routineaufgaben, erhöhen die Verkehrssicherheit, bieten neue Möglichkeiten und Angebote im öffentlichen Personenverkehr und können zur Steigerung der Verkehrseffizienz und zur Reduzierung von Umweltbelastung beitragen. Neue Technologiefelder und Kompetenzen werden mit den klassischen Bereichen des Automobilbaus, des Maschinenbaus und der Elektrotechnik verknüpft. Autonome Fahrzeuge sind dabei wichtige Träger technologischer Anwendungen und Basisinnovationen wie Künstliche Intelligenz und Cloud Computing, von deren Entwicklung und Erprobung auch andere Industriezweige stark profitieren können. Automatisiertes und vernetztes Fahren und digitale Mobilität sind somit Treiber des Wandels.

Der zweite Zwischenbericht der AG 3 „Digitalisierung für den Mobilitätssektor“ legt den Schwerpunkt auf das Thema der autonomen Mobilität im Straßenverkehr, um die wesentlichen Voraussetzungen und Bedarfe zur Einführung von autonomer Mobilität zu identifizieren und damit eine wirksame Implementierung bis 2025 und 2030 zu erreichen. Die AG 3 hat hierfür zentrale Handlungsfelder identifiziert:

  • Das Typgenehmigungsverfahren für automatisierte Fahrzeuge muss modernisiert werden. Kurzfristig gilt es, klare Regeln zur Ausnahmegenehmigung zu schaffen.
  • Die Bereitstellung von statischen und dynamischen Infrastrukturdaten in hoher Qualität wird die Einführung von automatisierten Fahrfunktionen beschleunigen. Es gilt, einheitliche Standards zum Austausch von Mobilitätsdaten zu schaffen. Nur so können eine einfache und weitreichende Vernetzung der Fahrzeuge und deren Integration in ein Mobilitätsökosystem gelingen.
  • Der Rechtsrahmen, einschließlich des Personenbeförderungsrechts, sollte weiterentwickelt werden, um autonomes Fahren und eine Personenbeförderung ohne Fahrer zu ermöglichen.
  • Die digitale Transformation der Mobilität, insbesondere das automatisierte und vernetzte Fahren, muss durch einen gesellschaftlichen Beteiligungsprozess begleitet werden.

Die identifizierten Handlungsfelder erfordern die ergebnisorientierte und konzertierte Zusammenarbeit zwischen Industrie, Politik, Zivilgesellschaft, Bund, Ländern und Kommunen. Die AG 3 empfiehlt daher auch, die autonome Mobilität im Rahmen eines Reallabors 2020/2021 zu erproben. Das vorgeschlagene Reallabor schafft einen Testraum für digitale Innovationen in der Mobilität. So kann die Mobilität von morgen bereits heute gestaltet werden.

Der vollständige Bericht steht Ihnen hier zur Einsicht und zum Download bereit.

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